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Die Verbraucherzentrale informiert: Neue Regeln für alte Elektrogeräte

Meldung

28.07.2016: Die Verbraucherzentrale informiert: Neue Regeln für alte Elektrogeräte

Ab dem 24. Juli ist die Rücknahme alter Elektrogeräte neu geregelt.

Gabi Bock, Umweltberaterin in der Verbraucherzentrale in Troisdorf weist auf die neue Regelung hin:  Nun müssen Einzel- oder Online-Händler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, Geräte zurücknehmen. Kleine Elektro-Altgeräte, deren Gehäuse nicht länger als 25 Zentimeter ist, müssen Händler kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen, auch, wenn man kein neues Gerät kauft. Bei größeren Geräten gilt das Tauschprinzip: Sie müssen zurückgenommen werden, wenn ein gleichartiges Gerät gekauft wird – auch bei Lieferung nach Hause.

Rücknahmewunsch kundtun
Den Austausch von Alt gegen Neu sollten die Kunden mit dem Händler beim Abschluss des Kaufvertrages fest vereinbaren. Auch Internet-Händler müssen Altwaren – vom Handy bis zur Waschmaschine – zurücknehmen, falls der Online-Anbieter Lagerkapazitäten von mehr als 400 Quadratmetern hat. Kunden müssen bei der Internetbestellung den Rücknahmewunsch kundtun – etwa über ein Online-Formular. Internet-Händler sind verpflichtet, Kunden geeignete Rückgabemöglichkeiten in der Umgebung zu nennen oder Geräte direkt zurückzunehmen. Unter Umständen müssen die Kunden aber die Oldies verpacken und zur genannten Paket-Annahmestelle bringen.

Recycling- und Wertstoffhöfe sammeln weiterhin ausrangierte Altgeräte, Kleingeräte können auch über das Elektro-Kleinteile-Mobil oder entsprechende Container entsorgt werden. Fürs Einsammeln von größeren Geräten vor der Haustür ist eine Anmeldung nötig, bei der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) bis zu viermal im Jahr kostenlos. Für Zuwachs beim Elektroschrott sorgen Pedelecs mit einer Motorenunterstützung von bis zu 25 Stundenkilometern, Photovoltaik-Module und Nachtspeicheröfen, die ab 24. Juli ebenfalls über den Handel oder bei einem Recyclinghof entsorgt werden müssen. Bei Nachtspeicheröfen ist zu beachten, dass die alten Heizkörper Asbest enthalten können. Dann müssen sie fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen.

Fragen beantwortet die Verbraucherzentrlae Troisdorf, Frau Gabi Bock, 02241/149 53 05

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