21.10.2020
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RATHAUS
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Rathaus Troisdorf
Wegen steigender Corona-Fallzahlen gilt in der Troisdorfer Fußgängerzone ab Mittwoch, 21.10.2020 (vorerst bis zum 31.10.2020) jeweils von montags bis samstags in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Der Rhein-Sieg-Kreis hat mit einer Allgemeinverfügung auch für den Bereich der Troisdorfer Fußgängerzone eine Maskenpflicht erlassen.